Tavelo

Version TERMS-2026-10-v1 · Stand 10. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurants

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von Tavelo durch Restaurants und andere Gastronomiebetriebe. Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten. Preisverzeichnis: PRICES-2026-10-v1 (Ziffer 9).

Die deutsche Fassung ist rechtlich massgebend.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Luis Angel Romero Castillo, Einzelperson, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung «Tavelo», Bremgartnerstrasse 118, 8953 Dietikon, Schweiz, support@tavelo.ch («Tavelo»). Vertragspartner ist das Restaurant bzw. dessen Inhaber («Restaurant»).

Abweichende Bedingungen des Restaurants gelten nur, wenn Tavelo ihnen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss, Testphase und kostenpflichtige Nutzung

Die Zusammenarbeit beginnt mit einer 30-tägigen Testphase gemäss separater Testvereinbarung. Während der Testphase betragen die Tavelo-Transaktionsgebühr 0 % und die Marketing-Gebühr CHF 0.00.

Die Testphase endet automatisch. Sie wandelt sich nicht stillschweigend in einen kostenpflichtigen Vertrag um.

Die kostenpflichtige Nutzung beginnt erst, wenn das Restaurant diese AGB und das Preisverzeichnis ausdrücklich annimmt – durch Unterzeichnung oder durch eine eindeutige E-Mail, die die angenommenen Dokumente und Versionen nennt. Tavelo aktiviert die Abrechnung erst ab dem vereinbarten Beginn der kostenpflichtigen Nutzung.

3. Leistungen

Tavelo ist eine Software, die als Online-Dienst bereitgestellt wird. Je nach Vereinbarung umfasst sie: Bestellen per QR-Code oder NFC am Tisch, Dashboard für Mitarbeitende, Küchen- und Bar-Anzeige (KDS), Tisch- und Speisekartenverwaltung, Auswertungen, Treueprogramme mit E-Mail-Bestätigungscode, digitale Treuekarten für Apple Wallet und Google Wallet, Marketing-Angebote über diese Karten, Reservationen mit Reservations-E-Mails sowie – wo aktiviert – KI-Funktionen (Reservationsassistent, Übersetzungen).

Tavelo wickelt keine Zahlungen von Gästen ab und verarbeitet keine Zahlungskartendaten. Die Zahlung erfolgt zwischen Gast und Restaurant; die Mitarbeitenden markieren Bestellungen in Tavelo als bezahlt.

Tavelo entwickelt den Dienst weiter und darf ihn ändern. Wesentliche Einschränkungen von Funktionen, die das Restaurant aktiv nutzt, kündigt Tavelo mindestens 30 Tage im Voraus an.

4. Konten und Zugangssicherheit

Das Restaurant macht bei der Einrichtung wahrheitsgemässe Angaben und hält sie aktuell.

Konten für Mitarbeitende sind persönlich. Das Restaurant vergibt Rollen angemessen, entfernt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeitender umgehend und hält Zugangsdaten geheim. Handlungen über die Konten des Restaurants werden dem Restaurant zugerechnet.

Verdacht auf Missbrauch eines Kontos meldet das Restaurant unverzüglich an support@tavelo.ch.

5. Pflichten des Restaurants

  • Inhalte: Das Restaurant ist für alle Inhalte verantwortlich, die es über Tavelo veröffentlicht, insbesondere Speisekarte, Preise, Allergen- und Produktinformationen, Bilder, Logos, Angebote, Prämien und Marketing-Nachrichten, sowie für deren Rechtmässigkeit (z. B. Preisangaben, Lebensmittelinformation, Lauterkeitsrecht).
  • QR-Codes und NFC: Das Restaurant platziert die Tisch-Codes, prüft sie regelmässig auf Beschädigung oder Manipulation und meldet Auffälligkeiten.
  • Gästekommunikation: Das Restaurant ist für eine rechtmässige Kommunikation mit seinen Gästen verantwortlich und informiert sie über seine eigene Datenbearbeitung.
  • Betrieb: Das Restaurant hält für Störungen eine Ausweichlösung bereit (z. B. Bestellaufnahme am Tisch).

6. Treueprogramme und Wallet

Das Restaurant legt sein Treueprogramm und seine Prämien fest und ist gegenüber seinen Gästen dafür verantwortlich. Punkte werden nur für Bestellungen gutgeschrieben, die in Tavelo als bezahlt markiert wurden.

Apple Wallet und Google Wallet sind Dienste von Apple bzw. Google. Ihre Verfügbarkeit und Funktionsweise hängen von diesen Anbietern ab. Apple und Google sponsern oder unterstützen weder Tavelo noch die Treueprogramme der Restaurants.

7. Marketing

Marketing-Angebote werden nur an Gäste zugestellt, die freiwillig und ausdrücklich eingewilligt haben, Angebote des Restaurants über ihre Treuekarte zu erhalten. Tavelo verwaltet die Einwilligungen und Widerrufe und prüft sie unmittelbar vor jedem Versand erneut.

Das Restaurant ist für Inhalt und Rechtmässigkeit seiner Kampagnen verantwortlich. Es darf keine Einwilligungen erfassen oder behaupten, die es nicht hat, und keine irreführenden Angebote versenden.

8. Reservationen

Tavelo versendet Reservations-E-Mails im Namen des Restaurants. Das Restaurant ist für die Bestätigung, Verwaltung und Einhaltung seiner Reservationen verantwortlich. Der Versand von E-Mails hängt vom E-Mail-Dienstleister ab; Tavelo wiederholt fehlgeschlagene Sendungen automatisch, garantiert aber keine Zustellung.

9. Preise und Zahlung (Preisverzeichnis PRICES-2026-10-v1)

  • Testphase (30 Tage): Transaktionsgebühr 0 %, Marketing CHF 0.00 pro Empfänger.
  • Transaktionsgebühr nach Annahme der kostenpflichtigen Nutzung: 1 % des Werts jeder in Tavelo als bezahlt markierten Bestellung. Bemessungsgrundlage ist der in Tavelo für die bezahlte Bestellung erfasste Bestellwert.
  • Keine Transaktionsgebühr fällt an für Bestellungen, die angenommen oder abgeschlossen, aber nicht als bezahlt markiert sind, sowie für stornierte Bestellungen.
  • Wird die Zahlungsmarkierung einer Bestellung in Tavelo rückgängig gemacht, wird die darauf erhobene Gebühr gutgeschrieben, gegebenenfalls in einer späteren Abrechnungsperiode.
  • Marketing nach Annahme der kostenpflichtigen Nutzung: CHF 0.10 pro erfolgreich versandtem Empfänger. Erfolgreich versandt ist ein Empfänger, wenn Apple oder Google die Angebotsaktualisierung für seine Treuekarte angenommen hat. Tavelo kann nicht bestätigen, dass ein Gast die Nachricht gesehen hat. Fehlgeschlagene, übersprungene, abgemeldete oder abgebrochene Empfänger werden nicht verrechnet; jeder Empfänger höchstens einmal pro Kampagne. Vor jeder Kampagne zeigt Tavelo den Höchstbetrag an, den das Restaurant bestätigt.
  • Der Marketing-Preis wird bei der Bestätigung einer Kampagne festgelegt und gilt als Höchstpreis: Eine während der Testphase bestätigte Kampagne kostet CHF 0.00 pro Empfänger, auch wenn sie erst nach der Testphase oder nach Beginn der kostenpflichtigen Nutzung zugestellt wird. Während der Testphase zugestellte Empfänger kosten stets CHF 0.00. Als Testphase gilt der in Tavelo für das Restaurant erfasste Testzeitraum; mit dem Beginn der kostenpflichtigen Nutzung endet die Testphase. Ausserhalb der Testphase gilt der Preis von CHF 0.10, auch wenn die Abrechnung pausiert ist.
  • Mehrwertsteuer: Tavelo ist derzeit nicht im MWST-Register eingetragen und weist keine Mehrwertsteuer aus. Wird Tavelo mehrwertsteuerpflichtig, teilt Tavelo dies mindestens 60 Tage im Voraus mit; eine dadurch bedingte Preiserhöhung gilt als Preisänderung nach Ziffer «Preisänderungen».
  • Rechnungsstellung: monatlich nachträglich in CHF auf Grundlage der Abrechnungsdaten in Tavelo. Zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Einwände gegen eine Rechnung meldet das Restaurant innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich.

10. Preisänderungen

Tavelo kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen per E-Mail ändern. Preisänderungen gelten nur für Bestellungen und Marketing-Zustellungen ab ihrem Inkrafttreten, nie rückwirkend. Ist das Restaurant mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann es den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen.

11. Verfügbarkeit und Drittanbieter

Tavelo bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Wartungen kündigt Tavelo nach Möglichkeit an.

Tavelo nutzt Drittanbieter (Hosting, Datenbank, E-Mail, Apple Wallet, Google Wallet, KI). Deren Ausfälle oder Änderungen können den Dienst beeinträchtigen. Tavelo wählt und integriert diese Anbieter mit der gebotenen Sorgfalt.

12. Zulässige Nutzung

Das Restaurant darf Tavelo nicht rechtswidrig nutzen, keine Inhalte hochladen, die Rechte Dritter verletzen, keine unerwünschten oder irreführenden Nachrichten versenden, nicht versuchen, auf Daten anderer Restaurants zuzugreifen, die Sicherheit nicht prüfen, umgehen oder überlasten und den Dienst nicht ohne Vereinbarung weiterverkaufen.

13. Sperrung

Tavelo kann den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn das Restaurant diese AGB wesentlich verletzt, Rechnungen trotz Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt sind oder eine Sperrung zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos nötig ist. Tavelo informiert das Restaurant und beschränkt die Sperrung auf das Nötige.

14. Laufzeit und Kündigung

Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Bis zum Vertragsende angefallene Gebühren werden abgerechnet.

15. Datenexport und Kontoschliessung

Nach Vertragsende kann das Restaurant während 30 Tagen einen Export seiner Daten verlangen (Speisekarte, Bestellungen, Reservationen, Kunden-, Treue- und Einwilligungsdaten). Export und Löschung führt Tavelo derzeit auf Anfrage manuell durch. Danach löscht oder anonymisiert Tavelo die Daten gemäss Auftragsverarbeitungsvertrag; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Abrechnungsunterlagen) bleiben vorbehalten.

16. Datenschutz

Für Gästedaten, die Tavelo im Auftrag des Restaurants bearbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (https://tavelo.ch/dpa) als Bestandteil dieser AGB. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung (https://tavelo.ch/privacy).

17. Geistiges Eigentum und Rechte Dritter

Alle Rechte an der Software Tavelo verbleiben bei Tavelo. Das Restaurant erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Das Restaurant behält die Rechte an seinen Inhalten und räumt Tavelo die für die Erbringung des Dienstes nötigen Rechte ein (Speicherung, Darstellung, Übersetzung). Das Restaurant sichert zu, über die nötigen Rechte an hochgeladenen Bildern, Logos und Texten zu verfügen, und stellt Tavelo von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.

18. Gewährleistung

Tavelo erbringt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt. Tavelo gewährleistet nicht, dass der Dienst jederzeit fehlerfrei und ununterbrochen verfügbar ist oder allen Anforderungen des Restaurants entspricht. Mängel meldet das Restaurant umgehend; Tavelo behebt reproduzierbare Mängel in angemessener Frist.

19. Haftung

Tavelo haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden, sowie für Personenschäden.

Im Übrigen ist die Haftung von Tavelo, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern sowie für Datenverluste, die das Restaurant durch einen rechtzeitigen Export hätte vermeiden können. Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

20. Änderungen dieser AGB

Tavelo kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail ändern. Widerspricht das Restaurant, kann es den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen. Preisänderungen richten sich nach der Ziffer «Preisänderungen».

21. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig.

Diese AGB bestehen auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Massgebend ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen nur der Information.