Version DPA-2026-10-v1.1 · Stand 19. Oktober 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt, wie Tavelo Personendaten der Gäste im Auftrag eines Restaurants bearbeitet. Er ist Bestandteil der Testvereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://tavelo.ch/terms) und richtet sich nach Art. 9 DSG sowie, soweit anwendbar, nach Art. 28 DSGVO.
Die deutsche Fassung ist rechtlich massgebend.
1. Parteien und Rollen
Verantwortlicher ist das Restaurant, das Tavelo nutzt. Auftragsverarbeiter ist Luis Angel Romero Castillo, Einzelperson, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung «Tavelo», Bremgartnerstrasse 118, 8953 Dietikon, Schweiz, support@tavelo.ch («Tavelo»).
Nicht Gegenstand dieses AVV sind Daten, für die Tavelo selbst verantwortlich ist: Konten von Restaurants und Mitarbeitenden, Abrechnung gegenüber Restaurants, Sicherheit und Missbrauchsverhinderung, Support und gesetzliche Pflichten (siehe https://tavelo.ch/privacy).
2. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Bereitstellung der Software Tavelo gemäss Testvereinbarung bzw. AGB. Der AVV gilt, solange Tavelo Gästedaten für das Restaurant bearbeitet, einschliesslich der Export- und Löschfrist nach Vertragsende.
3. Art und Zweck der Bearbeitung
Speichern, Anzeigen, Übermitteln und Auswerten von Daten, um Bestellungen an Küche und Bar weiterzuleiten, Tische und Reservationen zu verwalten, Online-Bestellungen (Abholung und Lieferung) entgegenzunehmen, zur Annahme anzuzeigen und dem Gast ihren Status auf einer Statusseite anzuzeigen, Reservations-E-Mails zu senden, E-Mail-Adressen mit Bestätigungscodes zu prüfen, Treueprogramme und Prämien zu führen, Apple- und Google-Wallet-Karten auszustellen und zu aktualisieren, Angebote an eingewilligte Gäste zuzustellen, Auswertungen bereitzustellen sowie – wo aktiviert – Speisekartentexte und Bestellnotizen zu übersetzen und den KI-Reservationsassistenten zu betreiben.
4. Betroffene Personen und Datenkategorien
| Betroffene | Datenkategorien |
|---|---|
| Bestellende Gäste | Tisch, Produkte, Optionen, Mengen, Preise, Hinweise an die Küche, Zeitstempel, Status, Zahlungsmarkierung |
| Online bestellende Gäste (Abholung und Lieferung) | Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (freiwillig), bei Lieferung die Adresse (Strasse, Postleitzahl, Ort, Hinweise), Produkte, Optionen, Mengen, Preise, Liefergebühr, Hinweise, gewünschte Abhol- oder Lieferzeit, Status und Statusverlauf, Ablehnungsgrund, zufälliger Zugangscode der Statusseite |
| Reservierende Gäste | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personenzahl, Datum und Uhrzeit, Wünsche, Sprache, Statusverlauf, interne Notizen |
| Treuemitglieder | E-Mail-Adresse, Vorname, Besuche bzw. Punkte, Prämien und Gutscheincodes, verknüpfte bezahlte Bestellungen, Wallet-Kennungen und Geräte-Kennungen, Zugangsschlüssel der Rewards-Seite, Bestätigungscode-Anfragen (E-Mail, gehashter Code, Zeitpunkte) |
| Gäste mit Marketing-Einwilligung | Einwilligungsstatus, Zeitpunkt, Quelle, Version des Einwilligungstextes, Widerrufe, Kampagnenzustellungen und deren Ergebnis |
| Nutzer des KI-Assistenten | Eingegebener Chat-Text (von Tavelo nicht gespeichert) |
Besonders schützenswerte Personendaten sind nicht vorgesehen. In freien Textfeldern können Gäste Angaben z. B. zu Allergien machen; das Restaurant fragt über Tavelo keine Gesundheitsdaten ab.
5. Weisungen
Tavelo bearbeitet Gästedaten nur auf dokumentierte Weisung des Restaurants. Weisungen sind dieser AVV, die AGB bzw. die Testvereinbarung, die Einstellungen des Restaurants im Dashboard und seine Handlungen in Tavelo. Hält Tavelo eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert Tavelo das Restaurant.
6. Vertraulichkeit
Personen, die bei Tavelo Zugang zu Gästedaten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
7. Technische und organisatorische Massnahmen
Tavelo trifft dem Risiko angemessene Massnahmen, derzeit insbesondere:
- verschlüsselte Verbindungen (HTTPS/TLS);
- Trennung nach Restaurant und Rolle, durchgesetzt in der Datenbank (Row Level Security);
- Zugangsdaten externer Dienste nur serverseitig;
- Bestätigungscodes nur gehasht, mit Ablaufzeit und Versuchsbegrenzung;
- nicht erratbare Zufallscodes für Links von Gästen;
- Rollen mit minimal nötigen Rechten für Mitarbeitende;
- Sicherheits-Header im Browser;
- Datensicherungen beim Hosting-Dienstleister und dokumentierte Wiederherstellungsverfahren.
Tavelo darf Massnahmen anpassen, sofern das Schutzniveau nicht sinkt. Kein System ist vollkommen sicher; Tavelo garantiert keine absolute Sicherheit.
8. Unterauftragsverarbeiter
Das Restaurant genehmigt die auf https://tavelo.ch/subprocessors aufgeführten Unterauftragsverarbeiter.
Tavelo informiert das Restaurant mindestens 30 Tage vor dem Beizug oder Ersatz eines Unterauftragsverarbeiters per E-Mail. Das Restaurant kann aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen; findet sich keine Lösung, kann es den Vertrag kündigen.
Tavelo verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf einen gleichwertigen Datenschutz und bleibt dem Restaurant gegenüber für sie verantwortlich.
9. Bekanntgabe ins Ausland
Einige Unterauftragsverarbeiter bearbeiten Daten ausserhalb der Schweiz und des EWR, insbesondere in den USA. Tavelo gibt Daten nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz bekannt oder gestützt auf geeignete Garantien, insbesondere die EU-Standardvertragsklauseln mit den für die Schweiz nötigen Anpassungen bzw. eine Zertifizierung nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework. Angaben je Anbieter: https://tavelo.ch/subprocessors
10. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Tavelo unterstützt das Restaurant im zumutbaren Rahmen bei Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Herausgabe, Widerspruch und Widerruf. Anfragen, die Tavelo direkt erreichen und Gästedaten des Restaurants betreffen, leitet Tavelo unverzüglich an das Restaurant weiter. Den Widerruf einer Marketing-Einwilligung setzt Tavelo sofort um; Gäste können ihn zudem selbst auf ihrer Rewards-Seite erklären.
11. Verletzungen der Datensicherheit
Tavelo meldet dem Restaurant eine Verletzung der Datensicherheit, die Gästedaten des Restaurants betrifft, so rasch als möglich nach Kenntnisnahme, mit den verfügbaren Angaben (Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Anzahl, mögliche Folgen, ergriffene Massnahmen), und unterstützt das Restaurant bei dessen eigenen Meldepflichten (gegenüber dem EDÖB «so rasch als möglich» nach Art. 24 DSG; nach Art. 33 DSGVO innert 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde, soweit anwendbar).
12. Rückgabe und Löschung
Nach Vertragsende kann das Restaurant während 30 Tagen einen Export seiner Gästedaten verlangen. Danach löscht oder anonymisiert Tavelo die Gästedaten des Restaurants, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Datensicherungen werden im Sicherungsrhythmus des Hosting-Dienstleisters überschrieben.
Export und Löschung führt Tavelo derzeit auf Anfrage manuell durch; eine Selbstbedienungsfunktion für alle Daten besteht noch nicht. Unabhängig davon werden Bestätigungscode-Anfragen nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
13. Nachweise und Kontrollen
Tavelo stellt dem Restaurant die zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV nötigen Informationen zur Verfügung (z. B. diesen AVV, die Liste der Unterauftragsverarbeiter und eine Beschreibung der Massnahmen). Kontrollen vor Ort sind nach angemessener Voranmeldung, auf Kosten des Restaurants und höchstens einmal jährlich möglich, ausser bei konkretem Anlass.
14. Laufzeit, Beendigung und Vorrang
Der AVV endet mit der Beendigung der Testvereinbarung bzw. des Vertrags nach den AGB; die Pflichten zu Export, Löschung und Vertraulichkeit gelten fort. Die Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag. Bei Widersprüchen in Datenschutzfragen geht dieser AVV vor.
Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig. Soweit die DSGVO zwingend anwendbar ist, gehen ihre Anforderungen vor. Massgebend ist die deutsche Fassung.